Vermögensgegenstand

Vermögensgegenstand

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Ver|mö|gens|ge|gen|stand, der (Finanzw.):
Vermögenswert.

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Vermögensgegenstand,
 
Begriff des Handelsrechts, der gesetzlich nicht definiert ist; ein wirtschaftlicher Wert (Vermögenswert), der selbstständig bewertbar und selbstständig veräußerbar (verkehrsfähig) ist. Das Kriterium der selbstständigen Verkehrsfähigkeit ist umstritten; teils wird die Übertragbarkeit des Vermögensgegenstands im Rahmen des Gesamtunternehmens als hinreichend angesehen. Vermögensgegenstand eines Kaufmanns sind nur solche Werte, die zu seinem Geschäftsvermögen zählen und über die er im Sinne des wirtschaftlichen Eigentums verfügen kann.

Universal-Lexikon. 2012.

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